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Gesundes Wohnen

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Unabhängig davon, ob Sie Vermieter, Mieter, Eigentümer, Verwalter, Versicherer, Bauunternehmer, Gebäudezertifizierer oder Unternehmer mit Angestellten sind, eine qualitativ hohe Raumluftgüte ist immer die Voraussetzung für ein gesundes Leben.

 

Der Mensch hält sich die überwiegende Zeit seines Lebens in Gebäuden auf. Dabei sind verschiedene Bereiche zu unterscheiden:

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  • Arbeit:           Büroräume, Verkaufsräume, Hallen, Schulen usw.

  • Privat:           Eigentumswohnungen, Wohnhäuser

  • Öffentlich:   Versammlungsstätten, Ausstellungen, Museen, Bibliotheken, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten

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Der Bereich der „Arbeit“ muss in diesem Zusammenhang noch weiter konkretisiert werden. Es ist zu unterscheiden zwischen Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird bzw. an denen diese entstehen und sogenannte Innenraumarbeitsplätze, an denen Menschen Schadstoffen ausgesetzt sein können, welche zum Beispiel aus Baustoffen oder Möbeln herrühren.

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Für Arbeitsplätze, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird bzw. an denen Gefahrstoffe entstehen, hat der Gesetzgeber die Gefahrstoffverordnung mit dem technischen Regelwerk (TRGS) eingeführt. Hier sind sogenannte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), Toleranz- und Akzeptanzkonzentrationen für krebserzeugende Stoffe, DNEL usw. anzuwenden. Für Innenraumarbeitsplätze sind hingegen (z. B. Büroräume) keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte vorhanden. Hier muss unter anderem mittels Richt-, Orientierungs- und Geruchsschwellenwerten aus Literaturquellen, wie zum Beispiel Veröffentlichungen vom Umweltbundesamt (Ausschuss für Innenraumrichtwerte) sowie Fachverbänden (z. B. AGÖF), die Raumluftqualität beurteilt werden. Auch verschiedene Richtlinien, wie zum Beispiel die VDI 6022 (Hygieneinspektion an raumlufttechnischen Anlagen) oder die DIN EN ISO 13779 (Lüftung von Nichtwohngebäuden) geben bei Versorgung von Räumen mittels technischer Lüftung (RLT-Anlage) konkrete Vorgaben an die Raumluftqualität. Diese Vorgaben haben jedoch bindenden Charakter.

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Untersuchungen von Schadstoffen in der Raumluft in Wohnungen, an Innenraumarbeitsplätzen (Büroräume etc.) sowie in öffentlichen Gebäuden unterliegen keiner Reglementierung. Hier sollte bei der Auswahl eines Sachverständigen auf dessen fachliche Kompetenz sowie die Nutzung eines akkreditierten Analysenlabors zur Untersuchung von Proben geachtet werden.

 

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Gruppeneinteilung von Innenraumschadstoffen in der Raumluft:

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  • Stäube, Ruße, Partikel

  • Gase bzw. Dämpfe wie Lösemittel (sog. flüchtige organische Substanzen - VOC), Kohlendioxid usw.

  • Anorganische Stoffe wie zum Beispiel Schwermetalle, Holzschutzmittel oder Fasern (Asbest, KMF)

  • Geruchsintensive Substanzen wie z.B. Aldehyde, Ketone, organische Säuren

  • Schimmelpilze und Bakterien

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Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung und rund 500 Gutachten im Bereich von Schadstoffen in Innenräumen können wir auf ein sehr breites Spektrum an unterschiedlichen Problemstellungen und Ursachen zurückgreifen. Benötigen Sie Unterstützung bei Untersuchungen sowie Beurteilungen von Innenraumschadstoffen und/oder der Quellensuche von Schadstoffen in Innenräumen, dann fordern Sie gern ein unverbindliches Angebot bei uns an.

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