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Schadstoffkataster/ Untersuchungen beim Rückbau von Gebäudesubstanz

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Seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Juni 2012 muss auch beim Rückbau von Gebäuden das Gebot zu Vermeidung nicht wiederverwertbarer Abfälle eingehalten werden.

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Dabei regeln Gesetze und Verordnungen die Abfallverwertung: Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Der Gesetzgeber gibt dabei im Abfallrecht der Verwertung eine höhere Priorität als der Entsorgung.

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Die Leistungsfähigkeit geeigneter Rückbauverfahren, die eine hochwertige Verwertung ermöglichen, ist damit ein wesentlicher Kostenfaktor bei einer Rückbaumaßnahme. Um eine hohe Effizienz beim Rückbau zu erreichen, hat ein fundiertes Fachwissen im Zusammenhang mit alter Bausubstanz und damit einhergehend der rückzubauenden Baukonstruktion erheblichen Einfluss. 

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Wirtschaftliche Rückbaukonzepte basieren immer auf einer detaillierten Aufnahme der Bausubstanz und Baucharakteristik und der Abschätzung möglicher Bauschäden sowie Altlasten. Der Bauherr, der Ersteller des Rückbaukonzeptes sowie der Bauleiter stehen dabei vor der Aufgabe, baubegleitend zur Rückbaumaßnahme eine Qualitätsüberwachung der zu separierenden Rückbauchargen nach Sortenreinheit, Schadstoffspektrum und -gehalt vorzunehmen.

 

Abbruch und Rückbau bedeuten kurz zusammengefasst:

Bohrkernprobenahme zur Ermittlung des Fußbodenaufbaus

 

Bewertung der rückzubauenden Bausubstanz         

vor dem Rückbau (auch durch Analytik)                      

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                                                                                             Untersuchung und Bewertung des rückgebauten Materials danach 

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    +     

                      

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Aufgrund unserer Erfahrungen im Bereich Gebäudeschadstoffe und Schäden an Gebäuden können wir Risiken durch Schadstoffbelastungen bei einer Sanierung, eines Rückbaus oder eines Abbruchs vorhandener Bausubstanz minimieren. Wir unterstützen Sie bei:

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1. Historische Erkundung
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  • Recherche der Bau- und Nutzungsgeschichte

  • Auswertung von Plänen

  • Gebäudebegehungen

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2. Aufstellung eines Probenahmeplans
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3. Technische Erkundung des Bauwerks (z. B. im Rahmen eines Rückbaukonzeptes)
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  • Gebäudeschadstofferkundung

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  • nutzungsbedingte Schadstoffe​

  • baustoffimmanente Schadstoffe

  • besondere Schadstoffe (Asbest, Holzschutzmittel, künstliche Mineralfasern (alte Mineralwolle), polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

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  • Bohrkernprobenahmen zur Ermittlung von Fußboden-, Wand- und Deckenaufbau

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  • In Situ-Beprobung von Gebäuden und Bausubstanz mit laboranalytischer Untersuchung der mineralischen Substanz auf Schadstoffe, z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Asbest, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Schwermetalle 

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