top of page

Mietrechtsänderungsgesetz



Das Bundeskabinett hat das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz beabsichtigt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Modernisierungsumlage von derzeit 11 % auf 8 % zu senken. Darüber hinaus darf nur eine maximale Mieterhöhung von 3,00 €/qm innerhalb von sechs Jahren erfolgen.


Auch die Auskunftspflicht des Vermieters bei Überschreitung der Grenze der Mietpreisbremse wurde verschärft. Hiernach sind dem Mieter die Gründe für die Überschreitung mitzuteilen.

Empfohlene Einträge
Aktuelle Einträge
Archiv
Schlagwörter
Noch keine Tags.
Folgen Sie uns!
  • Facebook Social Icon
bottom of page